Verkehrsunfallrecht

Fast jeder ist im Laufe seines Lebens in einen Verkehrsunfall verwickelt. In einem solchen Fall ist es sehr wichtig zu wissen, wie ein solcher Schaden abgewickelt wird und welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind.

Was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten:

Wichtig ist es vor allem gegenüber Dritten keine Angaben in Bezug auf den Verkehrsunfall zu machen. Dies gilt auch gegenüber der Polizei, die den Verkehrsunfall eventuell aufnimmt. Dies ist nicht verdächtig, sondern Ihr gutes Recht.

Sie sollten Fotos vom Unfallereignis machen noch bevor die Fahrzeuge umgestellt werden.
Sollten Sie oder weitere Insassen verletzt worden sein bzw. Schmerzen erlitten haben, sollten Sie in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang einen Arzt aufsuchen und von diesem ein Attest ausstellen lassen. Die Dokumentation von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollte ebenfalls erfolgen.

Es ist auch von enormer Bedeutung einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein Gutachten über den durch den Verkehrsunfall entstandenen Schaden erstellt. Auf dieser Grundlage können etwaige Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und/oder seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung von Ansprüchen kann grundsätzlich auch ein Kostenvoranschlag herangezogen werden. Hiervon ist jedoch in den meisten Fällen abzuraten.

Für die Frage, ob ein Kostenvoranschlag in Ihrem Fall ausreichend ist oder doch ein Sachverständigengutachten erstellt werden sollte, und für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verkehrsunfalls stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Folgende Stichworte tauchen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls immer wieder auf:
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungswert
• Wiederbeschaffungsaufwand
• Restwert
• Wertminderung
• 130 % - Grenze
• Abrechnung auf Reparaturbasis (konkrete Abrechnung)
• Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)
• Wirtschaftlicher Totalschaden
• Mietwagenkosten
• Nutzungsausfallentschädigung
• Schmerzensgeld
• Haushaltsführungsschaden

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular und überlassen Sie mir die gesamte Schadensabwicklung.

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